Gassi-Service, Betreuung und Coaching
Gassi-Service, Betreuung und Coaching
Der etwas andere Gassi Service für besondere Hunde
Sie sind beruflich eingebunden, oder gesundheitlich eingeschränkt, und können ihrem Vierbeiner nicht immer die nötige Aufmerksamkeit geben?
Sie benötigen eine auf Sie angepasste Betreuung für Ihren Hund?
Ihr Hund hat einige Specialeffects, wegen welchen Sie bei anderen Dog-Walkern abgelehnt werden?
Dann sind Sie bei mir genau richtig!
Ich helfe Ihnen gerne dabei, Ihrem Hund ganz individuell das zu bieten, was er seinen Bedürfnissen entsprechend braucht, egal welche Specialeffects er mitbringt.
Zusätzlich unterstütze ich Sie gerne, wenn Sie Hilfe im Umgang mit Ihrem verhaltensorginellen Hund benötigen.
Service, Betreuung und Coaching
Service und Betreuung
Betreuung und Coaching für die „schwierigen Fälle“
Mit umfangreicher Erfahrung und fachkundigem Wissen, das ich mir als langjährige Pflegestelle und 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins „Underdog Nothilfe e.V.“ angeeignet habe, kümmere ich mich sehr gerne und kompetent um ihren Liebling.
Ich hole Ihren Hund bei Ihnen ab, begleite ihn auf ausgedehnten und an die Bedürfnisse angepassten Spaziergängen.
Gerne übernehme ich auch die Fütterung wenn Sie dies möchten und gestalte Ihrem Vierbeiner die Zeit, in der Sie abwesend sind, angenehmer.
Wichtig ist mir auch den ängstlichen, unverträglichen und problematischen Hunden eine kompetente Betreuung bieten zu können, da diese es sehr schwer haben einen fachkundigen und angepassten Betreuer zu finden.
Deshalb werden bei mir alle Hunde einzeln ausgeführt und betreut.
Wenn Sie Hilfe im Umgang mit ihrem Liebling brauchen, stehe ich ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Service und Preise
Service und Preise
Steuerliches und Rechtliches
Sie erhalten eine Rechnung.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Die Dienstleistungen "Haustierbetreuung" und "Einzel-Gassi-Service" können als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden, wenn dies innerhalb des Haushalts erfolgt.
Hierfür gibt es eine Steuerermäßigung von 20 Prozent.
Das bedeutet: 20 Prozent der Kosten können - bis zu einem bestimmten Höchstbetrag - geltend gemacht werden.
Die Fahrtkosten werden je einzelner Anfahrt vom Geschäftssitz aus berechnet.
Die nachfolgend angegebenen Preise gelten für Dienstleistungen, welche an Wochentagen erbracht werden. Für gesetzliche Feiertage werden ggf. Zuschläge berechnet.